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SG Braunschweig, 09.01.2009 - S 10 SF 1/08 |
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Volltextveröffentlichung
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- BSG, 02.10.2008 - B 9/9a SB 3/07 R
Entstehen der Erledigungsgebühr - anwaltliche Mitwirkung - Vorlage von …
Auszug aus SG Braunschweig, 09.01.2009 - S 10 SF 1/08
Erforderlich ist in jedem Fall eine qualifizierte erledigungsgerichtete Mitwirkung des Rechtsanwalts, die über das hinausgeht, was bereits durch den allgemeinen Gebührentatbestand abgegolten wird (vgl. zum Widerspruchsverfahren: Bundessozialgericht, Urteil vom 2. Oktober 2008 - B 9/9a SB 3/07 R). - LSG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2007 - L 7 B 36/07
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Auszug aus SG Braunschweig, 09.01.2009 - S 10 SF 1/08
Die Anwendung dieser Vorschrift ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass es sich vorliegend um ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren gehandelt hat (vgl. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. April 2007 - L 7 B 36/07 AS; Beschluss vom 15. Mai 2008 - L 7 B 63/08 AS). - LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2008 - L 1 B 35/07
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Auszug aus SG Braunschweig, 09.01.2009 - S 10 SF 1/08
In Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist es regelmäßig gerechtfertigt, eine Kürzung auf 2/3 der Mittelgebühr vorzunehmen, da keine abschließende Prüfung der Sach- und Rechtslage erfolgt und die Verfahrensdauer naturgemäß wesentlich kürzer als im Durchschnittsfall ist (vgl. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Januar 2008 - L 1 B 35/07 AS). - LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2007 - L 20 B 66/07
Gebührenfestsetzung für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts in einem Eilverfahren …
Auszug aus SG Braunschweig, 09.01.2009 - S 10 SF 1/08
Die Verfahrensgebühr bemisst sich nach Nr. 3103 VV RVG, da die Antragstellerin bereits vor dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren für den Antragsteller im Widerspruchsverfahren tätig gewesen ist (vgl. Landessozialgericht [LSG] für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. Dezember 2007 - L 20 B 66/07 AY). - LSG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2008 - L 7 B 63/08
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Auszug aus SG Braunschweig, 09.01.2009 - S 10 SF 1/08
Die Anwendung dieser Vorschrift ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass es sich vorliegend um ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren gehandelt hat (vgl. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. April 2007 - L 7 B 36/07 AS; Beschluss vom 15. Mai 2008 - L 7 B 63/08 AS).